Der Status im Ausland lebender russischer Landsleute

Was verleiht einem den Status einer Landsfrau oder eines Landsmannes?

In Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz der Russischen Föderation über die Staatspolitik der Russischen Föderation in Bezug auf die im Ausland lebenden Landsleute, gesteht die russische Regierung den Landsleuten Hilfe und Unterstützung in den Bereichen der Grundrechte sowie der Freiheiten eines jeden Menschen, einer jeden Staatsbürgerin und eines jeden Staatsbürgers zu. Zudem hilft und unterstützt die Regierung in ökonomischen und sozialen Bereichen sowie im Bereich Kultur, Sprache, Bildung und Information.

Die russische Regierung unterstützt ihre Landsleute folgendermaßen:

—         bei der Gewährleistung ihrer Grundfreiheiten sowie bei der Sicherung ihrer staatsbürgerlichen, politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und weiteren Rechte, vorhergesehen durch internationale Verträge über die Menschenrechte. 

—         bei ihren Tätigkeiten gegen Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Landeszugehörigkeit, Einkommensverhältnissen oder sonstiger Umstände. 

—         bei der Gewährleistung ihres Rechts nach Gleichheit vor dem Gesetz.

Die russische Regierung:

—         fördert die Zusammenarbeit russischer Organisationen mit wirtschaftlichen Unternehmen der Landsleute. 

—         bietet einerseits Unterstützung bei der Gründung von Joint Ventures, Partnerschaften sowie Gesellschaften und fördert andererseits auch die Investitionsbeteiligung der Landsleute an der russischen Ökonomie. 

—         fördert die Beziehungen russischer Organisationen, unabhängig von ihrer Eigentumsform, mit ausländischen Unternehmen, in denen vorwiegend Landsleute arbeiten und begünstigt so die Entwicklung ihrer gegenseitig vorteilhaften Kooperation. 

—         bietet sozial nicht abgesicherten Landsleuten Unterstützung. 

—         stellt Landsleuten, die in Notsituationen geraten sind, humanitäre Hilfe bereit. 

—         unterstützt sowohl in Angelegenheiten, die das kulturelle Erbe der Landsleute und der russischen Sprache bewahren und verbreiten, als auch den gleichberechtigten Zugang der Landsleute zu allen Ebenen der Bildung und zur russischen Sprache. 

—         stellt Möglichkeiten bereit russische Bildungs- und Kulturzentren in anderen Staaten in Anspruch nehmen zu können, um kulturelle Bedürfnisse sowie ihren Bildungs- und Informationsbedarf zufrieden zu stellen. 

—         fördert jegliche Art des kulturellen Austausches unter den Landsleuten. 

—         trägt dazu bei, dass Landsleute ihr Wissen um die russische Sprache bewahren und begünstigt das Schaffen und die Bereitstellung von Konditionen, um die russische Sprache zu lernen, im Unterricht zu verwenden und auch Informationen in dieser zu erhalten. 

—         trägt dazu bei, dass Landsleute, gleich wie russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mittlerer oder höherer Berufsbildung, darunter auch im Bereich der Aspirantur und des Doktorats, ihre Qualifikationen in Bildungsinstituten und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen verbessern können. 

—         unterstützt ihre Landsleute beim Zugang und der Verbreitung von Informationen, bei der Nutzung von Informationen in russischer Sprache in den Staaten ihres Lebensmittelpunktes, bei der Etablierung von Kommunikationsmitteln sowie der Aufrechterhaltung und Entwicklung des Informationsaustausches zwischen den Landsleuten, den Staaten, in denen sie leben und der Russischen Föderation. 

—         ermöglicht zugehörigen Landsleuten Zugang zu Massenmedien. 

Für Landsleute gelten, während ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation, die gleichen Gesetze wie für russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Wer kann als Landsmann oder Landsfrau anerkannt werden?

Russische Landsleute, wohnhaft im Ausland, werden nach folgenden vier Kategorien eingestuft und anerkannt:

1. Russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die dauerhaft außerhalb des russischen Territoriums leben.

2. Diejenigen, die früher Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger der Sowjetunion waren und in Staaten leben, die zur Sowjetunion zugehörig waren.

3. Diejenigen, die aus Russland oder der Sowjetunion auswanderten.

4. Ihre Nachkommen.

Der Status einer jeden Landsfrau und eines jeden Landsmannes wird durch einen Nachweis bestätigt, der auf jeder beliebigen diplomatischen Vertretung oder auf einem Konsulat der Russischen Föderation eingeholt werden kann.

Ubersetzt von Magdalena Sperl

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